Grundsätzlich orientiert sich der Beitrag am Wert des Hausrates. Besonders wertvolle Gegenstände sind separat anzugeben
und führen zu einem höheren Beitrag.
Wichtig ist folgende Feststellung: Ein ersatzpflichtiger Schaden liegt nur dann vor, wenn eine versicherten Gefahren auf
eine der versicherten Sachen (Hausrat) einwirkt. Beispiele:
- ein Zimmerbrand zerstört Hausratgegenstände.
- ein Einbrecher entwendet Schmuck und einen Computer.
- in Folge eines Rohrbruches werden Hausratgegenstände durchnässt und unbrauchbar.
Ein Schadenereignis kann durchaus die Leistung von zwei Versicherern "koppeln". Im Falle eines Rohrbruches liegt die Behebung des Rohrschadens im Bereich der Gebäudeversicherung. Hingegen haftet die Hausratversicherung für den Wasserschaden an den beweglichen Teilen (dem Hausrat).
Fazit: Der Abschluss einer Hausratversicherung ist sehr sinnvoll!