Was ist eine KFZ Versicherung?


Bei der KFZ Versicherung muss man grundsätzlich in zwei Dinge unterscheiden. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss man für den Fall Vorsorge treffen, wenn man jemand anderem einen Schaden durch die Benutzung des KFZ zufügt. Bei dieser Pflichtversicherung handelt es sich um die KFZ Haftpflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug kann man ebenfalls absichern in Form einer Fahrzeugteilversicherung (sog. Teilkasko) oder einer Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko). Die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie beschäftigt sich mit Schäden, die man mit dem eigenen KFZ anderen zufügt. Berechtigte Ansprüche (Volksmund: verschuldet) gleicht sie aus, unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab (passive Rechtschutzfunktion). Je mehr Jahre man unfallfrei fährt, um so günstiger gestaltet sich der Beitrag (Schadenfreiheitsrabatt).

Eine Fahrzeugteilversicherung deckt Schäden am eigenen KFZ aufgrund Feuer, Diebstahl, Wasser (Überschwemmung), Sturm, Hagel. Der Abschluss solch einer Versicherung ist freiwillig und Eigenbehalte im Schadenfall (Selbstbeteiligung) kann vereinbart werden. Die Fahrzeugvollversicherung deckt hingegen auch eigen verschuldete Schäden am KFZ ab und beschränkt sich nicht nur auf die Gefahren der Teilversicherung. Auch hier kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. Die Vollversicherung umschliesst eine Fahrzeugteilversicherung. Für die Vollkasko existieren ebenfalls Schadenfreiheitsklassen.

Im Zuge des KFZ-GEschäftes bieten viele Gesellschaften andere Produkte als Ergänzung an. Insbesondere sei hier die Verkehrsrechtschutz-Version genannt oder die Absicherung der Insassen gegen Unfall (Insassen-Unfallversicherung).

Fazit: Die KFZ Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und damit ein Muss. Die Teilversicherung sollte nach Alter und Erhaltungszustand des KFZ ausgewählt werden.

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