Was ist eine private Unfallversicherung?


Die Unfallversicherung soll die finanziellen Folgen eines Unfallereignisses auffangen. Der Unfallbegriff ist wie folgt definiert:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet."

Die Unfallversicherung leistet insb. Summenentschädigungen bei Invalidität (i.d.R. nach Gliedertaxe) bzw. Tod. Daneben können auch Leistungskomponenten wie Tagegelder, Heilkosten, Bergungskosten oder kosmetische Operationen vereinbart werden. Geleistet wird aber nur streng nach der o.g. Definition des Unfallbegriffes.

Unfallversicherungen sind relativ teuer, d.h. die Beiträge sind beachtenswert. Hier verbirgt sich auch die eigentliche Fragestellung hinsichtlich des Sinns dieser Versicherungsform. Eine ausreichende Absicherung scheitert mitunter am für den Kunden zu hohen Beitrag. Hingegen sind bezahlbare Absicherungen dann zu gering und im konkreten Schadenfall nur ein Tropfen auf den heissen Stein.

Fazit: Es bedarf eines genauen Abwägens von Kosten gegen Nutzen, was die private Unfallversicherung angeht. Ein wirklich ausreichender Schutz dürfte für viele wirtschaftlich nicht darstellbar sein.

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